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BEK 2023 119

Einstellung Strafverfahren

Schwyz · 2023-12-14 · Deutsch SZ
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Einstellung Strafverfahren | Staatsanwaltschaft

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 14. Dezember 2023BEK 2023 119MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.C.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,2.Staatsanwaltschaft,4. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt D.________,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 23. August 2023, SU 2020 1354);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Mit Strafanzeige vom 19. Juli 2022 (U-act. 3.1.01) monierte A.________ zusammengefasst, C.________ unterstelle ihm ehrverletzend, ein Querulant und Unruhestifter in einer bisher fälschlicherweise als friedfertig hingestellten Stockwerkeigentümergemeinschaft zu sein, gestützt auf folgenden Äusserungen in der E-Mail vom 27. April 2022 (U-act. 3.1.03)Wir verwalten die Gemeinschaft „elements“ seit 2010. Nun stellen wir zu unserem Bedauern fest, dass unser Verwaltungsaufwand seit Deiner Übernahme des Objektes von E.________ in erheblichem Masse gestiegen ist. Sachverhalte, welche bisher meist pragmatisch in gegenseitigem Einvernehmen gelöst werden konnten, werden nun mittels Auseinandersetzungen wiederholt von Euch in Frage gestellt und sollten z.T. unnötigerweise neu geregelt werden. Die Folge ist u.a. ein zeitaufwändiger Mehraufwand mit Diskussionen und seitenlangen E-Mails. Meist in einem Ton, welcher einer üblicherweise friedfertigen Nachbarschaft nicht würdig ist. Der andauernde Schriftverkehr und viele der von Dir eingebrachten Änderungsvorschläge bringen in ein bis dato ruhiges gemeinschaftliches Zusammenleben der STWEG Unruhe und Verunsicherung. – Dies liegt u.E. doch sicher auch nicht in Deinem Interesse.A.________ stellte zugleich Strafantrag und konstituierte sich als Privatkläger (U-act. 3.1.03 S. 4). Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren entsprechend ihrer Mitteilung beim Untersuchungsabschluss (U-act. 16.1.01) mit Verfügung vom 23. August 2023 gestützt auf

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.

In Sachen

A.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.C.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,2.Staatsanwaltschaft,4. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt D.________,

betreffend

Einstellung Strafverfahren